Skodsbøl skoles krønike skolelov

heiligen Schrift und in das Bekenntniß der Gemeinde, damit die Kinder behähigt werden, die heilige Schrift
selbständig lesen und an dem Leben, sowie an dem Gottesdienste der Gemeinde lebendigen Antheil nehmen zu können.
16. Die heilige Geschichte.
Die Einführung der Schüler in die heilige Schrift stellt sich alt Unterricht in der biblichen Geschichte und
Auslegung zusammenhängender Schriftabschnitte, insbesondere auch der evangelischen und epistolichen Perikopen des
Kirchenjahres dar.
Den Kindern der Unterstufe werden wenige Geschichten vorgeführt; aus dem alten Testamente werden vor-
züglich solche aus dem ersten Buche Mosis und etwa noch die von Moses und von Davids erste Zeit, aus dem
neuen die von der Geburt, der Kindheit, den Tode und der Auferstehung Jesu Christi und einige dem kindlichen
Verständniß vorzugsweise naheliegende Erzählungen aus seinem Leben gewählt.
Im weiteren Fortgang des Unterrichtes erhalten die Schüler eine planmäßig geordnete Reihe der wichtigsten
Erzählungen aus allen Perioden der heiligen Geschichte des alten und neuen Testamentes, und auf Grund der-
selben eine zusammenhängende Darstellung der heiligen Geschichte, in welcher namentlich das Lebensbild Jesu
deutlich hervortritt und in die auch die Pflanzung und erste Ausbreitung der Kirche aufzunehmen ist. An diese
Geschichte schließt sich diejenige der Begründung des Christenthumes in Deutschland, der deutschen Reformation
und Nachrichten über das Leben der evangelischen Kirche unsere Zeit an.
In mehrklassigen Schulen ist dieser Unterricht und insbesondere auch die Darstellung der christlichen Kirchen-
geschichte entsprechend zu erweitern.
Der Lehrer hat die biblischen Geschichten in einer dem Bibelwort sich anschließenden Ausbrucksweise frei zu
erzählen, sie nach ihrem religiösen und sittlichen Inhalt in einer Geist und Gemüth bildenden Weise zu entwickeln und fruchtbar zu machen. Geistloses Einlernen ist zu vermeiden.
17. Das Bibellesen.
In den biblischen Geschichtsunterricht der Oberstufe fügt sich die Erklärung zusammenhängender Schrift-
abschnitte aus den prophetischen und den poetischen Büchern des alten Testamentes, besonders der Psalmen, und
aus den Schriften des neuen Testamentes.
Das Maß des in diesem Unterrichte zu behandelnden Stoffes und die Auswahl desselben ist je nach den
Verhältnissen der einzelnen Schulen in dem Lehrplane derselben zu bestimmen
18. Die Perikopen.
An jedem Sonnabend sind den Kindern die Perikopen des nächstfolgenden Sonntages vorzulesen und kurz
auszulegen. Ein Memoriren der Perikopen findet nicht statt.
19. Der Katechismus.
Die einführung in das Bekenntniß der Gemeinde wird durch die Erklärung des in derselben eingeführten Katechismus unter Heranziehung von biblischen Geschichten, Bibelsprüchen und Liederversen oder ganzen Liedern
vermittelt; dabei ist aber Ueberladung des Gedächtnißes zu vermeiden.
Im allgemeinen gilt als Regel, daß besondere Stunden für den Katechismus in der Volksschule mit einem oder zwei Lehrern erst auf der obere Stufe, in der mehrklassigen Schule Frühestens in den Mittelklassen eintreten.
Es sind dafür höchstens zwei Stunden anzusetzen.
Sofern nicht besondere Verhältnisse eine Aenderung nöthig machen, fallen, wo der lutherische Katechismus
eingeführt ist, nur die drei ersten Hauptstücke desselben in das Pensum der Volksschule, ud zwar in der Art, daß aug
der Unterstufe der einfache Wortlaut der zehn Gebote und des Vaterunsers, auf der Mittelstufe die beiden ersten Hauptstücke
des kleinen Katechismus mit der Lutherschen Erklärung, auf der Oberstufe das dritte Hauptstück zur Aneignung kommen.
Die Erklärung der folgenden Hauptstücke bleibt dem Konfirmationsunterrichte überlassen.
20. Daß geistliche Lied.
Auf allen Stufen des Religions-Unerrichtes ist die Beziehung auf das Kirchenlies zu nehmen. Auf der
Unterstufe kommen vorzugweise einzelne Verse, auf den beiden oberen neben solchen auch ganze Lieder zur Be-
handlung. Diese hat sich nicht auf diejenigen Lieder zu beschränken, welche memorirt werden sollen, und es sind
bei der Auswahl der Lieder auch diejeningen aus der neueren und euesten Zeit zu berücksichtigen.
Wo nicht ein besonderes Schulgesangbuch eingeführt ist, werden die Texte der Lieder in der Regel aus dem
in der betreffenden Kirchengemeinde in Brauch befindlichen Gesangbuche genommen.
Zur gedächtnißmäßigen Aneignung sind höchstens 20 Lieder zu wählen, welche nach Inhalt und form dem
Verständniß der Kinder angemessen sind. Dem Memoriren muß die Erklärung des Liedes und die Uebung im
sinngemäßen Vortrage desselben vorangehen.
21. Gebete.
Bereits auf der Unterstufe lernen die Kinder einige kurze und leichte Morgen-, Mittags-, und Abendgebete,
auf den oberen Stufen ist ihnen die Einrichtung des öffentlichen Gottesdienstes zu erklären. Gedächtnißmäßige
Aneignung des allgemeinen Kirchengebetes, sowie anderer Theile des liturgischen Gottesdienstes findet nicht statt.
22. Der Unterricht im Deutschen.
Der Unterricht im Deutschen Schließt die Uebungen im Sprechen, Lesen und Schreiben in sich. Diese Gegen-
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Kilde: Google Books
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