8) eine Geige,
9) Lineal und Zirkel,
10) eine Rechenmaschiene,
in evangelischen Schulen kommen noch hinzu:
11) eine Bibel und,
12) ein Exemplar des in der Gemeinde eingeführten Gesangbuches.
für die mehrklassigen Schulen sind diese Lehrmittel angemessen zu ergänzen.
10. Tabellen und Listen.
Der Lehrer hat eine Schulkronik, ein Schülerverzeichniß, einen Lehrbericht (Nachweisung der erledigten Un-
terrichtsstoffe) und eine Absentenliste regelmässig zu führen. Außerdem muss er den Lehrplan, den Lektionsplan
und die Pensenvertheilung für das laufende Semester stets im Schulzimmer haben.
11. Die Schulbücher und Schulhefte.
Lernmittel für die Schüler der Volksschule mit einem oder zwei Lehrern sind folgende:
a. Bücher:
1) die Lesefibel und das Schullesebuch,
2) ein Schülerheft für den Rechenunterricht,
3) ein Liederheft,
außerdem die für den Religionsunterricht besonders eingeführten Bücher,
b. eine Schiefertafel nebst Griffel, Schwamm, Lineal und Zirkel,
c. Hefte mindestens:
1) ein Diarium
2) ein Schönschreibheft,
3) ein Heft zu orthographischen und Aufsatzübungen,
auf den oberen Stufen,
4) ein Zeichenheft.
Den Schülern der mehrklassigen Volksschule darf die Anschaffung besonderer kleiner Leitfäden für den Un-
terricht in den Realien, sowie diejenige eines stufenweise fortschreitenden mehrbändigen Lesebuches und eines Hand-
atlas zugemutet werden. Ebenso haben diese für die einzelnen Lehrgegenstände besondere Hefte zu führen.
12. Die Gliederung der Volksschule.
Die Volksschule, auch die einklassige, gliedert sich in drei Abtheilungen, welche den verschiedenen Alters- und
Bildungsstufen der Kinder entsprechen. Wo eine Volksschule vier Klassen hat, sind der Mittelstufe zwei, wo sie
deren sechs hat, jeder Stufe zwei Klassen zuzuweisen
13. Die Lehrgegenstände der Volksschule.
Die Lehrgegensrände der Volksschule sind Religion, deutsche Sprache (Sprechen, Lesen, Schreiben), Rechnen
nebst den Anfängen der Raumlehre, Zeichnen, Geschichte, Geografie, Naturkunde und für die Knaben Turnen,
für die Mädchen weibliche Handarbeiten.
In der einklassigen Volksschule vertheilen sich die
Stunden auf die einzelnen Gegenstände und Stufen,
wie folgt: In der mehrklassigen Schule:
| Unterstufe. | Mittelstufe. | Oberstufe. |
| Unterstufe. | Mittelstufe. | Oberstufe. |
Religion . . . . | 4 | 5 | 5 |
Religion . . . . | 4 | 4 | 4 |
Deutsch | 11 | 10 | 8 |
Deutsch | 11 | 8 | 8 |
Rechnen | 4 | 4 | 5 |
Rechnen | 4 | 4 | 4 |
Raumlehre | | | |
Raumlehre | - | - | 2 |
Zeichnen | - | 1 | 2 |
Zeichnen | - | 2 | 2 |
Realien | - | 6 | 6 |
Realien | - | 6 | 6 (8) |
Singen | 1 | 2 | 2 |
Singen | 1 | 2 | 2 |
Turnen (Handarbeit) | - | 2 | 2 |
Turnen (Handarbeit) | 2 | 2 | 2 |
| | |
|
| 20. | 30. | 30. |
| 22. | 28. | 30.(32.) |
In der Halbtagsschule und in der Schule mit zwei Lehrern und drei Klassen (4) treten die nöthigen Ver-
änderungen nach Maßgabe des Bedürfnisses ein.
14. Der kathologische Religionsunterricht.
In Bezug auf den katholischen Religionsunterricht bleiben die bis jetzt geltenden Bestimmungen mit den-
jeningen Modificationen, welche sich aus der Veränderung der Stundenzahl ergeben, bis auf Weiteres in Kraft.
15. Aufgabe und Ziel des evangelischen Religionsunterreichtes.
Die Aufgabe des evangelischen Religionsunterrichtes ist die Einführung der Kinder in das Verständniß der