Vaterland und das Hauptsächlichste von nder allgemeinen Weltkunde: Gestalt und Bewegung der Erde, Entstehung
der Tages und Jahrzeiten, die Zonen, die fünf Weltmeere und die fünf Erdtheile, die bedeutendsten Staaten und
Städte der Erde, die Größten Gebirge und Ströme.
Das Maß des darzubietenden Stoffes wird durch die Art der Schule bedingt; es ist indeß bei Aufstellung
des Lehrplanes vorzuziehen, nöthigenfalls den Umfang des Lehrstoffes zu beschränken, statt auf dessen Veranschau-
lichung zu verzichten und den Ubterricht in Mittheilung bloßer Nomenclatur ausarten zu lassen.
34. Naturbeschreibung.
Gegenstand des Unterrichtes in der Naturbeschreibung bilden außer dem Bau und dem Leben des menschlichen
Körpers: die einheimischen Gesteine, Pflanzen und Thiere, von den ausländischen die großen Raubthiere, die Thier-
und Pflanzenwelt des Morgenlandes und diejenigen Kulturpflanzen, deren Producte bei uns in täglichem Gebrauche
sind (z.B. Baumwollestaude, Theestrauch, Kaffebaum, Zuckerrohr). Von den einheimischen Gegendständen treten
diejenigen in den Vordergrund, welche durch den Dienst, den sie dem Menschen leisten (z. B. Hausthiere, Vögel,
Seidenraupe, Getreide- und Gespinnstpflanzen, Obstbäume, das Salz, Die Kohle), oder durch den Schaden, den sie
dem Menschen Thun (Giftpflanzen), oder etwa durch die Eigenthümlichkeit ihres Lebens und ihrer Lebensweise
(z. B. Schmetterling, Trichine, Bandwurm, Biene, Ameise) besonderes Interesse erregen.
In der mehrklassigen Schule kann nicht nur eine Vermehrung der Gegenstände, sondern auch eine systematische
Ordnung derselben und ein näheres Eingehen auf ihre gewerbliche Verwendung stattfinden. Die Gewöhnung der
Kinder zu einer aufmerksamen Beobachtung und ihre Erziehung zu sinniger Betrachtung der Natur ist überall zu erstreben.
35. Naturlehre.
In dem naturundlichen Unterrichte der Schule mit einem oder zwei Lehrern sind die Schüler zu einem
annähernden Verständniß derjenigen Erscheinungen zu führen, welche sie täglich umgeben.
In der mehrklassigen Schule ist der Stoff so zu erweitern, daß das Wichtigste aus der Lehre vom Gleich-
gewichte und, der Bewegung der Körper, vom Schall, vom Lichte und von der Wärme, vom Magnetismuß und
der Electricität zu geben ist, so daß die Kinder im Stande sind, die gewöhnlicheren Naturerscheinungen und die
bräuchlichsten Maschinen erklären zu können.
36. Gesang.
In dem Gesangsunterrichte wechseln Choräle und Volkslieder ab. Ziel ist, daß jeder Schüler nicht nur im
Chor, sondern auch einzeln richtig und sicer Singen könne und bei seinem Abgange eine genügende Anzahl von
Chorälen und Volksliedern, letztere möglichst unter sicherer Einprägung der ganzen Texte, als festes Eigenthum inne habe.
37. Der Turnunterricht.
Der Turnunterrich wird auf der Mittel- und der Oberstufe den Knaben in wächentlich zwei Stunden nach dem
durch Circular-Verordnung vom 8. October 1868 eingeführten Leitfaden für den Unterricht in den preußischen
Volksschule ertheilt. Wünschenwerth ist, daß auch auf der Unterstufe Turnspiele und Vorübungen angestellt werden.
38. Unterricht in weiblichen Handarbeiten.
Der Unterricht in weiblichen Handarbeiten wird, wenn thunlich, schon von der Mittelstufe an in wöchentlich
zwei Stunden ertheilt.
Berlin, den 15 October 1872.
Der Minister der geistichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten..
Falk